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Finanzbuchhaltung
 

Meine Leistungen im Rahmen der Finanzbuchhaltung und der Lohn- und Gehaltsabrechnung unter Einhaltung der Beschränkungen
des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG sind:

  • Sortieren der Belege

  • Kontierung von laufenden Geschäftsvorfällen

  • Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle unter

  • Verwendung von „Lexware financial office pro“

  • Ausdruck von betriebswirtschaftlichen Auswertungen, sowie Summen- und Saldenlisten

  • Offene-Posten-Verwaltung (Debitoren/Kreditoren)

  • Führung des Kassenbuches und anderer Bücher

  • Kontenabstimmung

  • Fristenüberwachung

Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen

  • Erstellung der laufenden Meldungen an die Krankenkassen

  • Erstellung der laufenden Lohnsteueranmeldung

  • Abrechnung von Minijobs

  • Krankenkassenbeitragsnachweise

  • An-/Abmeldung von Mitarbeitern

  • Jahresmeldungen bei den Krankenkassen

  • Jahresmeldungen zur Berufsgenossenschaft

  • Lohnfortzahlungsanträge

  • Arbeitsbescheinigungen

  • Monatliche Auswertungen

Büroservice
  • Abhol- und Bringservice

  • Sortieren der Belege

  • Schreiben und Ausdrucken Ihrer Geschäftsbriefe

  • Kontrolle Ihrer offenen Posten

  • Schreiben der Mahnungen

  • Überwachung der Zahlungseingänge

  • Ggf. Vorbereitung der Mahnfälle für den Anwalt

Mietkostenabrechnung
  • Ich übernehme für Sie, in Zusammenarbeit mit einem       Immobilienkaufmann, die gesamte Mietkostenabrechnun

  • Überwachung der Zahlungseingänge

  • Monatliche/Jährliche Abrechnung der Mietnebenkosten für Ihre Mieter

  • Monatliche/Jährliche Auswertungen für die Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen

 
 
*Die angebotene Dienstleistung im Bereich der Buchhaltung beschränkt sich ausschließlich auf rein mechanische Arbeitsgänge gem. § 6 Nr. 3 StBerG und auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle einschließlich Kontieren, der laufenden Lohnabrechnungen sowie das Fertigen von Lohnsteueranmeldungen gem. § 6 Nr. 4 StBerG. Es findet keine Steuerberatung statt.